Punkte in Flensburg

Genau genommen heißt das Punktesystem seit dem Mai 2014 Fahreignungs-Bewertungssystem. Der Gesetzgeber hat sich allerdings nicht nur einen neuen und komplizierten Namen ausgedacht. Dazu sind Regelungen gekommen, die im Einzelfall zu abstrusen Ergebnissen führen. Mitunter hängt es vom Zufall ab, wie weit der Punktestand anwächst und ob gar der Führerschein verloren geht, jedenfalls wenn Sie sich nicht rechtzeitig und kompetent zur Wehr setzen. Jede Verteidigung in Bußgeldsachen und erst recht in Verkehrsstrafsachen muss deshalb von Beginn an die Punkte im Blick haben, sofern eine Verurteilung partout nicht zu verhindern ist. Diese vorausschauende Verteidigung ist für uns selbstverständlich - wie auch die individuelle Beratung unserer Mandanten zu den Fernwirkungen einer verkehrsrechtlichen Ahndung.

 

Wussten Sie schon?

  • Punkte sind nicht verhandelbar; sie können nicht durch ein erhöhtes Bußgeld abgewendet werden.
  • Beim Begleiteten Fahren ab 17 dürfen Eltern & co als Begleiter nur eingetragen werden, wenn sie maximal mit 1 Punkt belastet sind.
  • Innerhalb von fünf Jahren kann nur 1 Punkt durch Teilnahme an einem Fahreignungs-Seminar abgebaut werden.
  • Mit 4 oder 5 Punkten werden Sie von der Führerscheinstelle ermahnt, mit 5 oder 6 Punkten verwarnt. Allerdings können Sie bei mehreren Verstößen durchaus 8 Punkte erreichen, ohne zuvor eine solche Warnung erhalten zu haben. Es hängt von der Qualität Ihres Verteidigers ab, ob Sie mittels kluger Strategie bei 5 Punkten stehen bleiben - oder Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird.
  • Eine Entziehung mit 8 Punkten bedeutet: Sechs Monate Sperrfrist und MPU.

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