Nebenklage – Vertretung von Geschädigten

Sie wurden bei einer Straftat verletzt? Sie haben Angst davor, sich als Zeugin oder Zeuge vor Gericht ein weiteres Mal als Opfer zu fühlen?

Wenn Sie sich stattdessen aktiv an dem Strafverfahren beteiligen wollen, sollten Sie sich der Anklage als Nebenklägerin oder Nebenkläger anschließen und dafür von einem Rechtsanwalt begleiten lassen. Ihr Rechtsanwalt kann auf den Verlauf der Hauptverhandlung einwirken, Beweisanträge und Fragen stellen oder Ihre Interessen beispielsweise mit Erklärungen schützen. Über ihn können Sie die Gerichtsakte einsehen. Und Sie haben dann ein Recht auf durchgehende Anwesenheit in der Hauptverhandlung.

Das Gesetz sieht die Nebenklage bei einer Reihe von Delikten vor, z.B. bei Sexualstraftaten sowie Körperverletzungen, bei der Tötung einer Person für nahe Angehörige.

Schließlich können im Strafverfahren auch zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in einem sog. Adhäsionsverfahren durchgesetzt werden. Das erspart den Weg zum Zivilgericht.

Ich bin Strafverteidiger. Ich weiß, was Sie vor Gericht erwartet.
Ich weiß deshalb, was zu tun ist.

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