Arztstrafrecht

Die Verteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Pflegekräften, Apothekern und anderen Leistungserbringern gehört zu den Schwerpunkten meiner Kanzlei.

Zum Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht gehört beispielsweise der Vorwurf einer fehlerhaften Behandlung (Körperverletzung/fahrlässige Tötung) oder eines Abrechnungsbetruges, aber auch Verfahren wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gem. § 299a StGB.

In solchen Fällen ist Rechtsanwalt Ralph Gübner Ihr erster Ansprechpartner der Kanzlei.

Im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen gegen Ärzte kommt es oft auch zu zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen. Auch dafür bin ich als Spezialist für Medizinrecht die richtige Adresse.

Rechtsanwalt Ralph Gübner vertritt in allen Fällen rund um das Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht ausschließlich die Seite des Leistungserbringers, nicht aber die von Patienten.

Sie haben Fragen zum Arztstrafrecht oder Medizinstrafrecht? Oder sie möchten sich auf den möglichen Fall eines Besuchs durch die Polizei vorbereiten und von uns präventiv rechtlich beraten lassen? Bitte wenden Sie sich an: