Disziplinar- und Berufsrecht

Die Entziehung der Approbation oder des Rechts zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung treffen den Arzt existentiell. Professionelle und unter allen Gesichtspunkten optimale Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsbeistand ist deshalb unumgänglich, der Bedarf wird aber nicht selten erst zu spät erkannt. Denn wie schnell ein „normales“ Plausibilitätsverfahren Weiterungen nehmen kann, wird oft unterschätzt. Oder aber es gerät aus dem Blickwinkel, weil alle Konzentration auf die sachlich-rechnerische Prüfung gerichtet ist, während der Disziplinarausschuss der KV/KZV oder die (Zahn-) Ärztekammer längst ein Verfahren eingeleitet haben.

Und möglicherweise bereitet die Staatsanwaltschaft im Hintergrund längst die Durchsuchung der Praxisräume vor. Damit drohen weitere Konsequenzen mit schädlicher Außenwirkung, etwa die Durchsuchung der Praxis sowie Vernehmungen von Helferinnen, gelegentlich sogar von Patienten. Jede (!) Verurteilung eines Arztes wegen falscher Abrechnung gefährdet akut die Approbation. Dafür braucht also keines besonders großen finanziellen Schadens!

Disziplinarverfahren vor der KV/KZV und berufsrechtliche Verfahren vor der (Zahn-) Ärztekammer sind deshalb stets sehr ernst zu nehmen. Die rechtliche Vertretung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern gehört zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei.

Im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen und dem Entzug der Approbation kommt es häufig zu zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen. Wir sind auch auf die Abwehr solcher Regressforderungen spezialisiert.

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