Arzthaftungsrecht

Meint ein Patient, falsch behandelt worden zu sein, kommt es immer häufiger zu einem Arzthaftpflichtprozess, meist finanziert von dessen Rechtsschutzversicherung. Ihre Berufshaftpflichtversicherung beauftragt allerdings erst einen Rechtsanwalt (dessen Auswahl Sie beeinflussen können und sollten), wenn eine Klage vorliegt, also nicht bereits bei Geltendmachung eines Schmerzensgeldes.

Rechtsanwalt Ralph Gübner ist als Spezialist für Medizinrecht schon im Vorfeld Ihr erster Ansprechpartner. Dabei übernimmt er nicht nur die rechtliche Vertretung im Prozess, sondern berät Sie auch im Vorfeld:

  • Bin ich zur Herausgabe der ärztlichen Dokumentation verpflichtet?
  • Inwiefern und wem gegenüber sollte inhaltlich auf den Vorwurf eingegangen werden?
  • Ab wann sollte die Berufshaftpflichtversicherung informiert werden?

In aller Regel erstattet der Patient in solchen Fällen auf Initiative seines Rechtsanwalts zudem eine Strafanzeige. Denn so erhält er im Zuge des Ermittlungsverfahrens ein für ihn kostenfreies Sachverständigengutachten. Häufige Konsequenz für den Arzt: Unangemeldeter Besuch durch die Polizei, um die Patientenunterlagen zu beschlagnahmen. Auch in diesen Fällen stehe ich Ihnen zur Seite.

Herr Rechtsanwalt Gübner vertritt bei Arzthaftungsfällen ausschließlich Ärzte, Zahnärzte, Krankenhausträger und andere Leistungserbringer, nicht aber Patienten.

Sie haben Fragen zur ärztlichen Haftpflicht? Bitte wenden Sie sich an: