Bußgeldkatalog verschärft

Fahrverbot droht jetzt schon ab 21 km/h zu viel

Bußgeldkatalog verschärft

Vorsicht bei der Mißachtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen!

Bereits bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um 16 km/h droht ein Punkt nach dem neuen (am 28.04.2020 in Kraft tretenden) Bußgeldkatalog. Bisher lag die Grenze bei 21 km/h.

Neu ist auch, dass bei einer innerörtlichen Überschreitung des Tempolimuits um 21 km/h ein einmonatiges Fahrverbot droht. Hinzu kommen 80 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Außerhalb geschlossener Ortschaften führt eine Überschreitung um 26 km/h zu den gleichen Folgen.

Der Bußgeldkatalog enthält auch an anderen Stellen drastische Verschärfungen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an

Rechtsanwalt Ralph Gübner


 

 

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