Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

Bei Verkehrsverstößen – von Raserei, Drängelei über Trunkenheitsfahrten bis hin zu Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Unfallflucht – ist es unser oberstes Ziel, eine Ahndung und damit einen möglichen Eintrag im Fahreignungsregister Flensburg (Punkte!) zu vermeiden. Ist das nicht möglich, sollte zumindest ein Fahrverbot verhindert werden.

 

Je eher Sie in solchen Fällen einen Anwalt einschalten, desto größer sind die Erfolgschancen.

 

Bei Straftaten ist der Verlust des Führerscheins häufig unvermeidbar. Dann ist es wichtig, für eine möglichst kurze Sperrfrist bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu kämpfen. Falls gar die Anordnung eines Fahreignungsgutachtens (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht, sollte das Wiedererteilungsverfahren frühzeitig und sorgfältig vorbereitet werden.

 

Besondere Regeln gelten für Berufskraftfahrer. Auch bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten, Beladungsvorschriften oder wegen anderer Bestimmungen des deutschen oder des internationalen Güterverkehrs bin ich tätig – für Fahrer, Disponenten und Unternehmer.

 

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