Der neue Bußgeldkatalog tritt am 28.04.2020 in Kraft. Er enthält erhebliche Verschärfungen. Neben der Erhöhung der Bußgelder für viele Verkehrsverstöße kommt es auch schneller zum Fahrverbot.
Der Bundesgerichtshof hat am 26.04.2017 entschieden, dass Polizeibeamte auch sog. "legendierte Polizeikontrollen" durchführen dürfen um einen verdächtigen Drogenhändler zu überführen.